Auf der Jahreshauptversammlung am 13.01.2007 wurde Herr Diplomingenieur Oliver Schmidt aus Stralsund als Mitglied in den VMVS aufgenommen.
ältere Veröffentlichung:
Bei der Jahreshauptversammlung am 14.01.2006 wurde Turnusmässig ein neuer Vorstand gewählt.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern und einem Nachfolgkandidat.
Vorsitzender bleibt Herr Kapt. Wilcke,
im weiteren wurden gewählt:
Stellvertretender Vorsitzender Herr Dipl.-Ing. Hallier,
Schatzmeister Herr Kapt. Range,
Nachfolgekandidat Herr Kpt. Kamradt
Der Verband Mecklenburgisch-Vorpommerscher Schiffahrtsachverständiger e.V.
und
der Nautische Verein Rostock e.V.
führen am Dienstag, den 22. November 2005, in Rostock-Warnemünde, ein Seminar mit dem Thema:
"Umschlag von Spezialladung und Transportrisiken im Verkehr mit der GUS"
durch.
Zur Jahreshauptversammlung 2004 wurde als neues Mitglied wurde Herr Diplomingenieur Axel Kadolph aufgenommen. Er ist als
Sachverständiger in der Material- und Qualitätsprüfung tätig.
Der Verband Mecklenburgisch-Vorpommerscher Schiffahrtsachverständiger e.V.
und
der Nautische Verein Rostock e.V.
führten am Sonnabend, dem 13. Dezember 2003, in Rostock-Warnemünde, ein Seminar mit dem Thema:
“Seemannschaft in unserer Zeit”
durch.
Information
Die Herren Kapitän Reinhard Jardner und Dipl.-Ing. Andreas Hallier sind im Mai 2003 als Mitglied in den Verband Mecklenburgisch-Vorpommersche Schiffahrtsaverständige e. V. (VMVS) aufgenommen.
Herzlichen Glückwunsch!
HINWEISE ZU VORAUSSETZUNGEN / BESTELLVERFAHREN
ZUR ÖFFENLICHEN BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN
Bezüglich der Voraussetzungen und des Bestellungsverfahrens zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen wird auf das Merkblatt zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die IHK Rostock verwiesen, dessen Schwerpunkte nachfolgend zusammengefasst wird:
- Die Tätigkeit als Sachverständiger ist nach den Vorschriften der Gewerbeordnung nicht genehmigungsbedürftig. Demzufolge kann jeder Experte, der meint, in einem bestimmten Fachbereich über die
notwendige Sachkenntnis zu verfügen, als Sachverständiger bzw. Gutachter tätig sein.
- Die öffentliche Bestellung wird als Zuerkennung einer besonderen Qualifikation angesehen, die der Aussage des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht.
- Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt auf Antrag, wobei einzelne Bewerber keinen Anspruch darauf haben, öffentlich bestellt zu werden.
- Dem Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung kann stattgegeben werden:
- wenn ein allgemeines öffentliches Bedürfnis für die Bestellung in einem bestimmten Sachgebiet besteht;
- die berufliche Niederlassung oder, falls nicht vorhanden, sich der Wohnsitz des Sachverständigen im
Bezirk der Kammer befindet, an die der Antrag gestellt wird;
- Der Sachverständige sollte das 30. Lebensjahr vollendet und das 63. Lebensjahr noch nicht überschritten
haben. Der Antragsteller hat seine persönliche Eignung sowie besondere Sachkunde und Fähigkeit, ein Gutachten zu erstellen, nachzuweisen. Des Weiteren werden die zur Ausübung als Sachverständiger
erforderlichen Einrichtungen sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorausgesetzt.
Ausführliche Informationen zur Thematik können beim VMVS-Vorstand, HerrnKapt. H. WILCKE, erfragt werden.
Peter Frankenberg
Korrekturen und Anregungen bitte
per eMail an den Webmaster oder an
Herrn Bachmann Telefon 038371 / 28248 oder 03836 / 2375-0